Allgemeine Geschäftsbedingungen des HIB Blutanalyselabor

Geltungsbereich und Anerkennung
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Vertragsbestandteil für den gesamten Geschäftsverkehr des HIB Blutanalyselabor, Papenstieg 8, D-38100 Braunschweig mit ihren Kunden. Die AGB werden vom Kunden automatisch durch die Auftragserteilung anerkannt, wenn nicht der Kunde bei Auftragserteilung ihrer Geltung ausdrücklich widerspricht. Sie gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehung. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende AGB des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn das Labor HIB Blutanalyse der Geltung schriftlich zustimmt. Dies gilt auch, wenn das Labors HIB Blutanalyselabor in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Regelungen ihre Leistung vorbehaltlos erbringt.

Auftragserteilung und Auftragsannahme
Der Vertragsbeziehung liegen das Leistungsverzeichnis, die Preise, der durch den Kunden spezifizierte Auftrag sowie die hier aufgeführten Bestimmungen zugrunde. Einsender ist Auftraggeber im vertragsrechtlichen Sinn, sofern keine anderen Absprachen bestehen.

Ein Auftragsverhältnis gilt als zustande gekommen mit dem Eingang des Auftragskaufes und der Auftragsannahme bei dem HIB Blutanalyselabor. Das HIB Blutanalyselabor prüft alle Aufträge nach Auftragseingang auf Vollständigkeit und Durchführbarkeit. Die Auftragsannahme erfolgt beim Kauf oder folgerichtig durch die Durchführung des Auftrages. Erfolgt nach Eingangsprüfung eine Auftragsablehnung, wird der Kunde unverzüglich darüber in Kenntnis gesetzt.

Das HIB Blutanalyselabor übernimmt keine Haftung für jeglichen Verwendungszweck, den der Auftraggeber verfolgt, noch dafür, dass es sich bei dem Auftraggeber tatsächlich um die in den jeweiligen Aufträgen erwähnte Person handelt. Sollten also Auftraggeber oder andere in den Referenzen erwähnte Personen tatsächlich nicht mit dem Auftrag im Zusammenhang stehen, so haftet das HIB Blutanalyselabor für keinerlei Schädigungen oder Nachteile, die durch sie, gemäß dem Auftrag übermittelten Angaben erstellten Gutachten, entstehen können.
Das Vertragsverhältnis wird abschließend durch den Kundenauftrag begrenzt. Das HIB Blutanalyselabor ist nicht verpflichtet, andere als die im Auftrag angeforderten Untersuchungen durchzuführen.
Nachforderungen von Untersuchungen zu einem bereits abgeschlossenen Auftrag werden als neuer Auftrag behandelt.

Auftragsdurchführung und Lieferfristen
HIB Blutanalyselabor führt die Aufträge mit gewissenhafter Sorgfalt durch. Lieferfristen können nur Richtzeiten bzw. voraussichtliche Termine sein, die nach bestem Wissen und Gewissen angegeben werden. Es ist das Anliegen von HIB Blutanalyselabor, alle Aufträge schnellstmöglich zu bearbeiten. Verzögerungen bei kurzfristig erhöhter Nachfrage sind aber nicht auszuschließen. Diese werden dem Kunden unverzüglich mitgeteilt. Ein Anspruch auf exakte Einhaltung der Lieferfristen besteht daher nicht.

Umgang mit Probenmaterial
Alle eingehenden Proben gehen mit Eingang in den Besitz des HIB Blutanalyselabor über. Nach Abschluss der Untersuchungen ist das HIB Blutanalyselabor nicht zur Bildung von Rückstellmustern verpflichtet, behält sich jedoch die Möglichkeit vor, für eigene Zwecke sowie für Forschungszwecke Rückstellmuster zu bilden.

Berichterstattung von Untersuchungsergebnissen
Die Untersuchungsergebnisse werden den Kunden in Prüfberichten übermittelt. Dabei kann es sich um „Teilbefunde“ (Vorabmitteilungen) oder „Endbefunde“ (Endmitteilungen) handeln, die per Post, per Fax oder per eMail übersendet werden. Die Prüfberichte werden aus Gründen der Übersichtlichkeit in Übereinstimmung mit der DIN EN ISO/IEC 17025:2018 teilweise in vereinfachter Form dargestellt, z.B.:
- Prüfverfahren: Angabe der jeweils angewandten Prüftechnik. Die zugrundeliegenden Standardarbeitsanweisungen und deren Ausgabestand/Version bzw. Ausgabedatum werden nicht auf dem Prüfbericht genannt.
- Bearbeitungszeitraum: Der Bearbeitungszeitraum eines Auftrages wird als Zeitraum zwischen Probeneingang und Erstellung der Endmitteilung der Ergebnisse definiert. Es entfällt eine Aufschlüsselung, wenn dieser Zeitraum mehrere Tage umfasst.
Die in den Prüfberichten nicht dargestellten Informationen können den Kunden bei Bedarf jederzeit zur Verfügung gestellt werden.

Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht besteht, solange die Bearbeitung der Probe im Labor nicht begonnen wurde. Das hier eingeräumte Widerrufsrecht erlischt spätestens mit der Registrierung der Probe.
HIB Blutanalyselabor ist berechtigt, ab dem Zeitpunkt der Registrierung der Probe, die angeforderten Leistungen trotz Widerspruch in Rechnung zu stellen.

Störungen
HIB Blutanalyselabor übernimmt keine Haftung für jegliche Schäden, die durch höhere Gewalt (z.B. Naturereignisse oder Verkehrsstörungen), Netzwerk- und Serverfehler, Leitungs- und Übertragungs-störungen, Viren oder Störung des Postweges entstanden sind. Für die endgültige Überprüfung sämtlicher übertragener bzw. versandter Daten ist der Kunde zuständig.

Geheimnisschutz und Datenschutz
Geheimnisschutz
HIB Blutanalyselabor verpflichtet sich, sämtliche ihr vorliegenden oder bekannten Informationen, die den Auftrag selbst oder den Auftraggeber bzw. Kunden betreffen, nach gesetzlichen Erfordernissen, vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung besteht auch nach Ende des Vertrages. Auskünfte an Dritte, im Auftrag nicht namentlich genannte Personen, können demzufolge nur mit dem Einverständnis des Auftraggebers erfolgen. HIB Blutanalyselabor kann jedoch nicht ausschließen, dass sich, insbesondere bei elektronischer Datenübertragung, unbefugte Dritte unrechtmäßigen Zugang zu diesen Daten verschaffen und übernimmt daher keinerlei Haftung.
HIB Blutanalyselabor wird zum Zwecke der Bearbeitung des Auftrages ggf. personenbezogene Daten an Dritte weitergeben, wie bspw. an die auf dem Einsendeformular angegebenen Befundempfänger, sowie im Falle einer gesetzlich erforderlichen Meldung, an die zuständige Gesundheitsbehörde. Die Übermittlung der Daten erfolgt nur dann an Dritte, wenn dies gesetzlich erlaubt ist.

Datenschutz
Der Kunde ist damit einverstanden, dass HIB Blutanalyselabor personenbezogene Daten des Kunden in maschinenlesbarer Form speichert und verarbeitet. Die Kundendaten werden nur zur internen Verwendung gespeichert. Die Verwendung der Kundendaten und die Verarbeitung erfolgt unter strikter Einhaltung des Datenschutzgesetzes durch HIB Blutanalyselabor. Der Kunde erklärt sich weiterhin einverstanden, dass HIB Blutanalyselabor die durch die Auftragsdurchführung gewonnenen Daten zu Laborvergleichsuntersuchungen im Einklang mit internationalen Normen (IEC) verwendet. Weiterhin erklärt sich der Kunde einverstanden, dass HIB Blutanalyselabor die durch die Vertragsdurchführung gewonnen Daten zu Ringversuchen und für eigene Laborvergleichsuntersuchungen anonymisiert verwendet. Siehe auch unsere Datenschutzerklärung unter https://blutanalyselabor.de/datenschutz.

Zahlungsbedingungen
Alle Preise gelten soweit der Angaben des HIB Blutanalyselabor.
In allen angegebenen Preisen ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gesetzlich gültige Mehrwertsteuer beinhaltet. Sollten laufende Leistungen geschuldet sein, ist der im Zeitpunkt der Fälligkeit der jeweiligen Forderung geltende Mehrwertsteuersatz entscheidend.
Fälligkeit tritt zu dem jeweils vereinbarten Fälligkeitsdatum, i. d. R. innerhalb des Kaufes ein. Die Zahlungen sind per Paypal und dessen Kreditkartenmöglichkeiten zu leisten. Leistungen aufgrund unvollständiger oder unrichtiger Kundenangaben und daraus entstehende Kosten für Sonderleistungen sind vom Kunden zu tragen. Bei Eil- oder Sonderaufträgen werden nach Absprache Zuschläge für den erforderlichen Mehraufwand erhoben. Soweit das Preis- und Leistungsverzeichnis monatliche Abrechnung vorsieht, ist hierfür der Kalendermonat als Zeitmaßstab maßgeblich. HIB Blutanalyselabor ist berechtigt, ihre Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten.

Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug ist HIB Blutanalyselabor berechtigt, im Falle des Verzuges mindestens Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkte über den jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank für Unternehmer, und bei Verbrauchern mindestens 5 Prozentpunkte über den jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer, geltend zu machen. Anfallende Zinsen sind sofort fällig. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug oder liegen konkrete Anhaltspunkte für eine bevorstehende Zahlungsunfähigkeit des Kunden vor, so ist HIB Blutanalyselabor berechtigt, die Weiterarbeit an allen Aufträgen des Auftraggebers einzustellen. Sie kann die sofortige Vorauszahlung aller Forderungen einschließlich Wechsel und gestundeter Beträgeverlangen oder entsprechende Sicherheiten fordern. Sobald der Annahmeverzug eintritt, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über.

Eigentumsvorbehalt
HIB Blutanalyselabor behält sich ihr Eigentum trotz Übergabe an den Auftraggeber bis zur vollständigen Leistungsbezahlung vor. Leistungen aus dem Vertrag bleiben bis zur Erfüllung aller, auch künftiger Forderungen aus diesem Vertrag und der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden, im Eigentum von HIB Blutanalyselabor.

Gefahrtragung
HIB Blutanalyselabor trägt die Gefahr für Einsendungen ab Eingang im Labor. Erweist sich die Einsendung nach Annahme des Auftrags zu dessen Durchführung als unbrauchbar, so ist das HIB Blutanalyselabor von der Durchführung befreit. Beruht die Unbrauchbarkeit auf Gründen, die das HIB Blutanalyselabor nicht zu vertreten hat (z.B. klimatische Einwirkungen oder sonstige Schäden beim Transport, unsachgemäßer Versand durch den Kunden, falsche Probenbezeichnung, unzureichende Mengen), ist HIB Blutanalyselabor berechtigt, bereits erbrachte Leistungen abzurechnen, und zwar nach ihrem tatsächlichen Aufwand (auch Rücksendung, Entsorgung etc.). Mit ordnungsgemäßer Aufgabe an einen Transportunternehmer (Kurierdienst, Deutsche Post AG) der an den Kunden zu liefernden Sendung, geht die Gefahr auf den Kunden über. HIB Blutanalyselabor haftet nach diesem Zeitpunkt insbesondere nicht für Verzögerungs-, Verlust- und Verschlechterungsgefahr.

Haftung
HIB Blutanalyselabor wird eine Haftung für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz, Verzug, Unmöglichkeit, anfängliches Unvermögen sowie für das Vorliegen detailliert zugesicherter Eigenschaften bezüglich vertragswesentlicher Pflichten übernommen. Die Haftung ist begrenzt auf vorhersehbaren Schaden. Sie gilt auch für Erfüllungsgehilfen. Für Ergebnisse, die durch ein Fremdlabor ermittelt werden, haftet nicht HIB Blutanalyselabor und lehnt jegliche Haftung für diese Ergebnisse ab. HIB Blutanalyselabor haftet nicht für nicht am Vertragsgegenstand selbst entstandene Schäden, aus welchen Rechtsgründen auch immer, insbesondere nicht wegen entgangenen Gewinns oder sonstiger Vermögensschäden. Im übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen.

Wirksamkeit
Sollte mindestens eine Bestimmung der AGB unwirksam sein oder werden oder lückenhaft sein, so berührt dieses nicht automatisch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien sind verpflichtet, eine Übereinkunft zu finden, die den beabsichtigten Bestimmungen nahe kommt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen ist HIB Blutanalyselabor in Braunschweig. Bei Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien kommt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland zur Anwendung unter Ausschluss der Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Gegenüber kaufmännischen Kunden (im Sinne des HGB) und ausländischen Kunden gilt der Gerichtsstand Braunschweig (Sitz HIB Blutanalyselabor) als vereinbart.

Angaben nach Informationspflicht gemäß § 5 TMG
HIB Blutanalyselabor UG (haftungsbeschränkt)
Papenstieg 8  D-38100 Braunschweig
Telefon +49 - (0) 531–2311325
E-Mail: info@blutanalyselabor.de
Internet: www.blutanalyselabor.de
Geschäftsführer: Heilpraktiker Holger Baumgarte
Sitz der Gesellschaft: Braunschweig
Eingetragen beim Amtsgericht Braunschweig: HRB 202417 Umsatzsteueridentifikationsnummer: xxxxxx